Prüfung (Kyu)

Prüfungen im Ju-Jutsu sind für jeden Ju-Jutsuka ein sportlicher Höhepunkt auf seinem Weg vom Schüler zum Meister. Die Harmonie zwischen Körper und Geist erfährt an diesem Tag ihre erste oder auch erneute Bewährungsprobe.

Um dem traditionellen Hintergrund gerecht zu werden, sollten Regularien und Vorschriften von jedem Sportler beachtet werden. Die Grundelemente dieser Vorgaben basieren nicht auf den Erkenntnissen eines einzelnen Vereins oder Trainer. Es werden im allgemeinen die Grundlagen entsprechend einem sozusagen weltweiten Standart für Kampfsportarten respektiert.

Anmeldung

Alle Ju-Jutsukas, welche an einer JJ-Kyu-Prüfung bis zum 1. Kyu auf Vereinsebene (siehe "Sonstiges") teilnehmen wollen, müssen sich bis spätestens 2 Wochen vor dem Tag der Prüfung bei ihrem Trainer oder online zur Prüfung anmelden. Bei Danprüfungen auf Landesebene (siehe "sonstiges") beträgt die Anmeldefrist 7 Wochen!

Die Anträge auf Teilnahme an einer Kyu-Prüfung (siehe "Sonstiges") werden dann fristgereicht (entsprechend der Verbandsfristen) durch die Abteilungsleitung des Vereins in schriftlicher Form (Namen und Anzahl der Prüflinge sowie angestrebter Kyu-Grad) beim Prüfungsbeauftragten eingereicht.

Die Mindestteilnehmerzahl pro Prüfung beträgt vier, die maximale 15 Prüflinge (je nach Alter und angestrebter Gürtelstufe). Wird die vorgeschriebene Anzahl unterschritten, findet keine Prüfung statt. Bei Überschreitung der maximalen Anzahl wird eine zweite Prüfungskommission eingesetzt (sofern möglich).

Für die Teilnahme an einer Prüfung wird eine Prüfungsgebühr fällig: Kinder und Jugedliche € 5,- / Erwachsene € 10,-


Die Anmeldung muss online erfolgen.

-> zur Online-Anmeldung.

Vorbereitungszeit

Die Vorbereitungszeit vom 6. bis 2. Kyu beträgt im Minimum ein halbes Jahr. Dies gilt gleichermaßen für alle Zwischenprüfungen sowie Vollgurtprüfungen. Daraus ergibt sich, dass Prüflinge frühestens ein halbes Jahr nach ihrer letzten Prüfung an der nächsten Gürtelprüfung teilnehmen können.
Die Vorbereitungszeit zum 1. Kyu beträt 1 Jahr.

Voraussetzung

Als Zulassungsvoraussetzung für die Teilnahme an einer Gürtelprüfung gilt neben einer regelmäßigen Trainingsteilnahme folgende durchschnittliche Trainingsintensität: 

» Prüfung zum 5. Kyu                          1 Mal pro Woche  

» Prüfung zum 4. Kyu                      1-2 Mal pro Woche  

» Prüfung zum 3. Kyu oder höher      2 Mal pro Woche 

Lässt sich die wöchentlich vorgegebene Trainingsintensität nicht erreichen, so verlängert sich die Vorbereitungszeit proportional. (Kann beispielhaft nur 1 Mal pro Woche trainiert werden, verlängert sich die Vorbereitungszeit z.B. beim 3. Kyu auf mind. ein Jahr). Um die Inhalte der jeweiligen Gurtstufe vermitteln zu können gilt neben den oben genannten Vorgaben ein deutlich erkennbarer Trainingswille als Grundvoraussetzung für die Zulassung zur Prüfung.

Sind die formalen Grundvoraussetzungen erfüllt, so liegt eine Beurteilung darüber, ob die für die jeweilige Gurtstufe geforderten Prüfungsleistungen vom Prüfling erreicht werden können im Ermessen seines Trainers.

Bis zur Prüfung auf den 3. Kyu beurteilen die jeweiligen Trainer der entsprechenden der Anfängerkurse die Leistung der Schüler, ab der Prüfung auf den 2. Kyu der Trainer des Fortgeschrittenentrainings Dienstags.

Die formalen Grundvoraussetzungen betreffen im Wesentlichen den Pass des Prüflings. Dieser muss vorgelegt werden, eine aktuelle Jahressichtmarke muss enthalten sein und erforderliche Lehrgänge müssen eingetragen sein. Sind diese Voraussetzungen nicht vollständig erfüllt, darf der Prüfling in keinem Fall zur Prüfung zugelassen werden.

Ein rein formales Recht auf eine Zulassung zur Prüfung besteht nicht.

Altersstufen

8 Jahre

5. Kyu

Gelbgurt

10 Jahre

4. Kyu

Orangegurt

12 Jahre

3. Kyu

Grüngurt

14 Jahre

2. Kyu

Blaugurt

16 Jahre

1. Kyu

Braungurt

Die Angaben zum Prüfungsalter für Kyuprüfungen sind Richtwerte. Entscheidungsträger ist der jeweilige Trainer.
Das Mindestalter für die Prüfung auf den 1. DAN - Schwarzgurt - ist 18 Jahre.

Grundsätzliches

Die Prüflinge haben gut vorbereitet zur Prüfung zu erscheinen. Das heißt auch, dass sie die Angriffe, die sie zur Demonstration ihrer Techniken fordern und die Kombinationen die sie zeigen möchten (auch zu Hause) auswendig gelernt und zum Zeitpunkt der Prüfung parat haben und nicht erst übermäßig lange über mögliche Angriffe und Kombinationen nachdenken müssen!

Das intensive Lernen (auch zu Hause) und die Auseinandersetzung mit den Inhalten und der Theorie unseres Sportes sind schon während der Vorbereitungszeit unmittelbarer Bestandteil der Prüfung!

Mit dem Erreichen einer Teil- oder Vollprüfung zum 3. Kyu (Grüner Gürtel) begibt sich der Prüfling in den fortgeschrittenen Bereich. Neben den erlernten Ju-Jutsu-Techniken steht bei dieser Prüfung auch eine Überprüfung des Reifegrades, des Interesses und des Verständnisses unseres Sportes bei dem Prüfling mit im Vordergrund!

Eine Gürtelprüfung ist eine besondere Situation. Hier sind die erlernten Techniken mit der dazugehörigen Ernsthaftigkeit zu demonstrieren. Das momentane Abbild des Leistungsstandes wird beurteilt. Diskussionen sind nicht Bestandteil einer Prüfung und können noch während der Prüfung zum vorzeitigen Ausschluss führen!

Sonstiges

Danprüfungen werden auf Landesebene (Landesprüfungen) durchgeführt, Prüfungen vom 5. bis 1. Kyu werden in dem Verein durchgeführt (Vereinsprüfung), in welchem der Prüfling gemeldet ist. Bei der Prüfung auf den 2.+1. Kyu ist ein vereinsfremder Zweitprüfer erforderlich.

 

Kinder bis einschließlich 14 Jahre werden nach der Kinderprüfungsordnung des DJJV geprüft. Ab 15 Jahren gilt die Prüfungsordnung des DJJV für Erwachsene. 

Wollen Kinder unter 15 Jahren an einer Erwachsenenprüfung teilnehmen, so ist dies möglich, sobald es sich um mindestens 3 Kinder handelt. Gleiches gilt auch für den umgekehrten Fall.

Lehrgänge

Ab dem 4. Kyu ist für die Zulassung zu Kyuprüfungen die aktive Teilnahme an mindestens einem vom Landesverband anerkannten Techniklehrgang im jeweiligen Vorbereitungszeitraum erforderlich. 

Zur Prüfung auf den 5. Kyu ist für die Prüfungszulassung eine aktive Teilnahme an Lehrgängen nicht erforderlich.

Diese Pflichtregelung gilt nicht für Kinder bis 14 Jahren. Sie können jedoch ebenfalls an geeigneten Techniklehrgängen teilnehmen.

Prüfungstermine für Jugendliche und Erwachsene

Jährlich sind drei Prüfungen für Kinder/Jugendliche und Erwachsene geplant.

1. Frühjahr (März/April) » 25.03.2023 9:00 Uhr im JCB-Dojo

2. Sommer (Juli)

3. Winter (Dezember)

Ob eine Prüfung stattfindet hängt von der Teilnehmerzahl ab.

Der jeweilige Termin und der Ausrichtungsort wird in den Trainingseinheiten bekannt gegeben. Anmeldefristen siehe unter "Anmeldung"!

Bitte rechtzeitig die Pässe und die Lehrgangsnachweise überprüfen. Ohne Pass und ohne die erforderliche Anzahl an Lehrgängen keine Prüfung!